Augsburger Flughafen GmbH beantragt die Aussetzung der Schallschutzauflagen

Einwendung zum Download:

Für alle Betroffenen die Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen haben, bedeutet dies, daß bis Ende 2009 keine, ihnen zustehenden Schallschutznamßnahmen (z.B. Schallschutzfenster etc.) verwirklicht werden.

Ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht aber laut Planfeststellungsbeschluß unabhängig davon, ob es zu einer Verlegung des Flugbetriebes nach Lagerlechfeld kommt oder nicht.
Bis 06.05.2005 können Betroffene der Aussetzung der Vollzugsmaßnahmen widersprechen. Nach Ablauf der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen.

Original Wortlaut der Bekanntmachung

mit freundlicher Genehmigung des 1. Bürgermeisters der Stadt Gersthofen,
Herrn Siegfried Deffner

Wenn Sie sich gegen die Aussetzung der Schallschutzauflagen wehren wollen, stellen wir Ihnen hier eine fertig vorformulierte Einwendung zur Verfügung.

Einwendung E i n w e n d u n g !

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