Neuer "Masterplan" der AFG verursacht zusätzliche Belastungen für die Bevölkerung


Alle Schriftsätze und Mitteilungen zu diesem Thema finden sie hier:

D o w n l o a d l i n k s

47-seitige Einwendung gegen die beabsichtigte Planänderung
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Einwendung gegen
                    beabsichtige Planänderung

Wenn Sie sich anschließen wollen:

Vorgefertigtes Schreiben an das Luftamt
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Vorgefertigtes Schreiben an das Luftamt
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Zu Ihrer weiteren Information:

Information an die Politiker zur beabsichtigten Planänderung
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Pressemitteilung vom 08.04.2006

Schreiben an die Mitglieder der INITIATIVEN zur beabsichtigten Planänderung
PDF (68 KB)

Mitgliederrundschreiben vom 09.04.2006

 

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"Man kann manche Leute für immer zum Narren halten;
und alle Leute für einige Zeit.
Aber man kann nicht alle Menschen für immer zum Narren halten"
Abraham Lincoln am 29.05.1856

Wie der Presse und anderen Medien in letzter Zeit zu entnehmen war, hat die Stadt Augsburg zusammen mit der AFG am 07.02.2006 einen sogenannten "Masterplan" zum "Teilausbau" des Verkehrslandeplazes Augsburg-Mühlhausen vorgestellt. Dieser sogenannte "Masterplan" steht aber im krassen Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss vom 15.02.2002 i.d.F.vom 28.04.2003.

Ein Planfeststellungsbeschluss, so sieht es das Gesetz vor, ist exakt so umzusetzen, wie er ergangen ist. Es ist daher keinesfalls vorgesehen, dass er als Rahmen für individuelle, völlig andersartige Planungen mißbraucht wird. In diesem Fall versucht jedoch der Flugplatzbetreiber diesen Beschluss als Freibrief benutzen und etwas anderes zu realisieren als genehmigt wurde..

Das vermeintlich trickreiche an dieser "Vorstellung" von AFG und Stadt Augsburg ist, dass man die nun umzusetzenden Baumaßnahmen kleiner hält und; das ist das besondere daran, die Zielsetzung der Baumaßnahmen aber ein um 180 Grad geändertes Ergebnis darstellt. Nun wird in der Öffentlichkeit gerne der Eindruck erweckt, die neuen Baumaßnahmen würden dazu dienen einen "kleinen, feinen und netten City-Airport" zu schaffen. Diese von den Verantwortlichen in den Medien immer und immer wieder praktizierte Wiederholung dieser nichtssagenden Wortschöpfung hat ihr Ziel erreicht. Wer würde schon von einem "kleinen, feinen und netten City-Flughafen" Gefahren oder gar Belästigungen annehmen, wo doch jetzt die Großen nicht mehr fliegen...?

FALSCH, denn für einen "kleinen, feinen und netten City-Airport"

  • muß in diversen Zeitschriften keine massive Werbung für die Ansiedlung von Kleinflugzeugen gemacht werden, die weder in Stuttgart noch in München geduldet sind. (Einzugsbereich Baden-Württemberg und Bayern)
  • ist die Ansiedelung eines der grössten Hersteller von Ultraleichtflugzeugen geplant, der neben der Präsentation natürlich auch entsprechende Flugbewegungen erwarten lässt.
  • sollte ein Hubschrauber- und Flugzeugmotorenwerk das sich etablieren will und damit einhergehend selbstverständlich auch entsprechende Platzrunden zu Testzwecken fliegt eigentlich zu klein sein.
  • sollten die damals mit großem Getöse geforderten sogenannten „Sicherheitsstreifen“ an den beiden Enden der S/L-Bahn durch in Zukunft geplante angefügten Stopways zukünftig nicht für reguläre Starts und Landungen dienen, obwohl dies früher immer geleugnet worden ist und obwohl lt. Urteilsbegründung des BayVwGh vom 20.05.2003 hierfür ein eigenes Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Bereits der ehemalige Augsburger Oberbürgermeister Dr. Menacher hatte sich 1992 in einem Schreiben an die Bayerische Staatsregierung vehement dagegen verwahrt, dass Augsburg zum Abschiebeplatz für Münchner Kleinflugzeuge werden soll. Die jetzige Entwicklung wäre allerdings eine erheblich Steigerung dessen.
Die INITIATIVEN treten dieser Entwicklung entschlossen gegenüber und haben daher ein Schreiben an das Luftamt Südbayern initiiert das von Herrn Rechtsanwalt Hermann Michael Girr ausgearbeitet wurde. Betroffene Bürger haben dieses Schreiben mitunterzeichnet. Wenn Sie sich der Argumentation anschließen wollen, finden Sie in der rechten Spalte ein Schreiben an das Luftamt, das Sie nur noch unterschreiben und abschicken müssen. An Politik und Presse wandten wir uns mit einer ausführlichen Information an die Politiker und unsere Mitglieder wurden mit einem Rundschreiben informiert.

Keinem Bürger würde unser Rechtssystem eine solche Verbiegung und Zweckentfremdung einer Genehmigung gestatten. Die Gesamtabwägung im Planfeststellungsbeschluß geht von einem "Öffentlichen Verkehrsinteresse" aus. Dieses "Öffentliche Interesse" ist bei einer agressiven Anwerbung von Kleinflugzeugen über den Regionalbereich (Baden-Württemberg und gesamt Bayern) hinaus ebenso wenig gegeben, wie bei Reparaturwerften und Ultraleichtflugzeugherstellern, die aufgrund ihrer agressiven Lärmbelästigung sonst niemand haben will - Augsubrg sagt hierzu Danke!

Die gegenwärtige Situation lässt sich mit einem Satz widerspiegeln:
Gewinne privatisieren, Kosten und Belastungen sozialisieren.

H A F T U N G S A U S S C H L U S S
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