Am 16.12.2008 um 14.00 Uhr findet am bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Ludwigstraße 23 die Verhandlung der Klage von zwei betroffenen Mitgliedern zur Aufhebung des am 15.02.2002 durch die Regierung von Oberbayern ergangenen Planfeststellungsbeschlusses für den Verkehrslandeplatz  Augsburg statt.

Wir sind der Meinung, das der Masterplan zu sehr vom obengeannten Planfeststellungsbeschluss abweicht und daher ein neuer erforderlich ist.

12.12.08

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